Onlinetraining zur Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43
Jeder Mitarbeiter im Pflegebereich kommt irgendwann mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung. Daher muss er eine Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt absolvieren. Das ist nicht Gegenstand dieser Belehrung.
Dieser Lehrgang beinhaltet die Folgebelehrung, die alle 2 Jahre aufgefrischt werden muss, um nachweisen zu können, dass der neuste Stand des Wissens zum Thema Infektionsschutz und Umgang mit Lebensmittel vorhanden ist.
- mit freier Zeiteinteilung incl. gültigem Zertifikat
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